Gesundheitsnewsletter vom 22.7.2017
Gesundheitsnewsletter vom 22.07.2017 Wieder einmal wichtige Themen hinsichtlich der Patientenverfügung und der Möglichkeiten selbst für seine Gesundheit zu sorgen. Bei Unsicherheiten vereinbaren Sie doch einen Termin. Ein personalisiertes...Jeder Arzt darf D,L-Methadon zur Schmerzlinderung verordnen
D,L-Methadon ist ein Betäubungsmittel und die Indikation der Schmerzstillung muss stimmen. Aktuelle Medienberichte beschreiben eine unerwartete Wirkung als Comedikation in der Krebstherapie. Führend in dieser Forschung sind die Chemikerin Dr. Friesen von der Uni Ulm zusammen mit Prof. Dr. med. Miltner, der Palliativmediziner Dr. Hilscher und eine Forschungsgruppe der Charité in Berlin mit dem Sprecher Dr. Martin Misch.Prof. Dr. med. Miltner und Dr. Claudia Friesen erklären die Wirkung über die vermehrte Expression der Opiodrezeptoren auf den Tumorzellen gegenüber den gesunden Zellen. Zusammen mit D,L-Methadon werden die Chemotherapeutika gezielt vermehrt von den Krebszellen aufgenommen, so dass in diesen eine höhere Giftigkeit entsteht, ohne dass der Gesamtorganismus mehr leidet. Auch die Ausscheidung der Chemotherapeutika aus der Krebszelle wird gebremst. Letztendlich müssten gute Effekte mit niedrigeren Dosierungen der Chemotherapeutika zu erzielen sein.Eine Veröffentlichung aus dem Juni 2017 von Reddy A et al., die D,l-Methadon bei 164 Tumorpatienten mit anderen Opiaten verglichen hat, konnte keine Unterschiede in der Wirkung feststellen.Methadon eignet sich nicht als Krebsmittel, da es in Auswertungen substituierter Drogenabhängiger wohl ein um 10-15% erhöhtes Tumorisiko hat (Quelle: Medical Tribune, 52. Jahrgang, Nr. 45, 10. November 2017, S. 13. Eine neue Veröffentlichung mit dem Test an Glioblastomzellen belegt, dass diese keine Opioidrezeptoren ausprägen würden und Methadon daher nicht über diesen Mechanismus wirken könne.