Gesundheitsnewsletter vom 24.10.2020

von | 24. Oktober 2020

Es geht um das Wissen um COVID-19, den Schutz vor Virusinfektionen und die Möglichkeit des PCR-Abstriches
Dr. Wiechert Gesundheitsnewsletter vom 24.10.2020
Der heutige Newsletter enthält weitere Beispiele, die verdeutlichen,
was ich unter meinem Motto verstehe:

Praxis für individuelle Diagnostik und Therapie

Heute steht das Thema Covid-19 im Vordergrund.

 
Corono-Abstriche durch die Praxis Dr. med. Dirk Wiechert

So etwa sieht es aus Ihrer Sicht aus, wenn Sie sich zu den verabredeten Zeiten, also im Allgemeinen um 11:00 Uhr,
von Montag bis Freitag,

in der Straße „Zur Munte“, an der Rückseite des Gebäudes des Ärztezentrums an der Parkallee 301,
in 28213 Bremen
, einfinden,
um sich auf SARS-VOV-2 abstreichen zu lassen.

Die Straße zur Munte erreichen Sie mit dem Auto, wenn Sie von der Innenstadt kommend, vor dem Muntehotel in den Lindenweg einbiegen und an der nächsten Kreuzung vor den Schrebergärten links abbiegen.

Die Bedingung ist eine abgeschlossenen Anmeldung mit rückgesendetem Anamnesebogen bis 10:00 Uhr, so dass wir uns auf Sie vorbereiten können.
Somit sind wir absolut berührungsfrei und nehmen nichts, also nicht einmal ein Blatt Papier von Ihnen, mit in die Praxisräume.

Um die Qualität des Abstrichs zu gewährleisten, sollten Sie mindestens 30 Minuten vor dem Termin nichts trinken oder essen, nicht rauchen und auch kein Kaugummi oder ähnliches kauen bzw. lutschen.

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder Führerschein für die Überprüfung der Identität bereit.

Kommen Sie nicht zur Praxis in den 4. Stock,
sondern warten Sie an der Rückseite in der Muntestraße,
Sie erkennen uns an der im Foto gezeigten Bekleidung.

Das Ergebnis erhalten Sie dann nach Eingang vom Labor per Email zugesendet. Das Ergebnis ist mit Ihrem Passwort verschlüsselt.

Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenprdnung für Ärzte auf privater Basis und setzt sich aus der Beratung für den Erstkontakt, den Abstrich, die Corona-Ziffer, die Mitteilung des Ergebnis nebst Brief mit Interpretation und ggf. einem Zeit- oder Wochenendzuschlag bei der Befundmitteilung zusammen.
Die reine Laborleistung wird für Selbstzahler vom Labor für 59,- € angeboten.

Die Themen:

Diese Woche werfe ich einen Blick auf den Stand des Wissens zu Corona. Die Bestimmungen sind national und bis auf die Gesundheitsamtsebene uneinheitlich geregelt und entziehen sich dem Verständnis des Bürgers wegen der fehlenden Logik bzw. Nachvollziebarkeit. Wirtschaftliche Existenzen und sozialmedizinische Asepkte schüren hierbei auch die Angst und den Stresslevel. Der Wunsch nach einfach überprüfbaren Informationen wird lauter. Der Vergleich zu anderen Ländern wird gesucht.

Ich möchte dieses mit meinen Blick auf den momentanen Stand des Wissens ein wenig diskutieren.

Ich benötige schnellstmöglich ein PCR-Ergebnis – was kann ich tun?

Wie können Sie das Virus-Infektionsrisiko jenseits von Maske, Händewaschen und Abstand  senken?Schauen Sie dazu mein aufklärendes Video!

Der PCR-Test ist der Standard zum Nachweis des Virus

Jeder positive SARS-COV-2-PCR-Test-Patient hat IgG-AK entwickelt,
allerdings nur 76,9% auch neutralisierende Antikörper.

Aufruf zur Mithilfe!

Der Antigen-Schnelltest für Altenheime etc.  – stark beworben!

Survival of the fittest – es gibt eine natürliche Evolution bei den Viren
und auch bei deren Wirten – welche Bedeutung hat hier die natürliche Genschere?

 
Schutz vor Virusinfektionen – erfahren Sie  mit wissenschaftlichen Belegen, was Sie selbst tun können.

Dieser Videoeitrag enthält eine Selbsthilfe-To-do-Anleitung!

 
Der PCR-Test ist der Standard zum Nachweis des Virus

PCR heißt eigentlich „Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“. Das virale Erbgut wird durch einen empfindlichen molekularen Test, der nach mehreren Genabschnitten eines Virus sucht, identifiziert und von anderen Viren unterschieden.

Das Gerät im Labor vervielfältigt das wenige genetische Material aus der mit dem Abstrich gewonnenen Probe in mehreren Zyklen. Durch den Einsatz fluoreszierender Stoffe sieht man, ob die gesuchten Gensequenzen des Virus vorliegen oder nicht. Kommt es bereits nach wenigen Zyklen zu einer hohen Fluoreszenz, ist der Test stark positiv und man geht von einer hohen Infektiösität aus. Tritt das fluoreszierende Signal erst sehr spät auf, wird das Testergebnis als negativ gewertet, weil man die Infektiösität als nicht gegeben betrachtet.
Man betrachtet hier den CT-Wert, also die Anzahl (C) der Zyklen oder im englischen der Cycles und „T“, es kommt von Threshold, also dem Schwellenwert.

In dem oben anonymisierten Befund sieht man also ein schwach positives Ergebnis, wie der Kommentar mit dem Hinweis auf CT >30 ja auch beschreibt.

Das Ergebnis kann also anzeigen, dass der Patient sich soeben angesteckt haben könnte oder dass er eine Erkrankung bereits durchgemacht hat, schon über Antikörper verfügt und nicht mehr ansteckend ist
oder wie ich im Verlauf des Newsletters, anhand der natürlichen Genschere gegen das Coronavirus vielleicht auch gar nicht wird, noch diskutieren möchte. DOI: 10.1128/mBio.01930-20

Aus meiner Sicht kann diese entscheidende Frage nur dadurch geklärt werden, dass ein positiv getesteter Patient am Folgetag sowohl einen erneuten Abstrich als auch einen AK-Test erhalten sollte, der so sensitiv ist, das er im Serum einen AK-Titer erfassen kann.

Das hätte den Vorteil, dass bei einem negativen Folge-PCR-Test oder bei einem posiitven AK-Test niemand ungerechtfertigt unnötig lange in Quarantäne muss und gleichzeitig würde dessen wirtschaftlicher Schaden, der auch ein Volkswirtschaftsschaden ist, minimiert.

Letztendlich entlastet es die Gesundheitsämter personell und wirtschaftlich, weil
die Fälle, die dann in der Kontrolle unauffällig sind, keine Kontrolle der Kontaktpersonen erfordern würden.

 
Jeder positive SARS-COV-2-PCR-Test-Patient hat IgG-AK entwickelt,
allerdings nur 76,9% auch neutralisierende Antikörper.

Am 13.10.22020 wurde diese Studie der Uni Kiel veröffentlicht.
DOI: 10.3390/microorganisms8101572
Es wurden gelagerte Seren aus dem Sommer 2018 mit Seren aus dem Winter 2018/19 als Kontrollseren zu 26-PCR-bestätigten und wieder genesenen SARS-Cov-2-Patienten mit den verschiedensten am Markt verfügbaren AK-Testen bezüglich des verlässlichen AK-Nachweises gegen SARS-COV-2 getestet. Die Qualität dieser Tests ist aber gar nicht das Interesse meiner Recherche, bei der mich Prof. Steinmannn des Labors Fenner unterstützt hat, sondern es geht um die Frage, ob jemand, der einen positvem SARS-COV-2-PCR-Test hat, auch mit Sicherheit Antikörper bilden wird.
Das ist für diese 26 Patienten mit „Ja“ zu beantworten, denn auf Seite 2, der verlinkten Studie, sehen wir, dass im Miitel 26, 8 CT gelaufen sind und dass derjenige mit der geringsten Viruslast einen Threshold < 35 hatte. 76,9% der Probanden hatten neutralisierende Antikörper, aber alle hatten IgG-AK.
Nun ist die Prüfgruppe n=26 für die Beantwortung dieser Frage allenfalls ein Proof of concept, aber keine ausreichend große statistische Größe – außerdem erfahren wir nichts über Probanden, die positiv getestet wurden, aber gar keine Symptome hatten, was ja für 80% der Fälle gelten soll.
„Das Ergebnis eines PCR-Abstrichs einer Schiffbesatzung nebst Passagieren: 128 der 217 Menschen an Bord des Schiffs hatten sich mit dem Coronavirus infiziert, allerdings blieben 104 der positiven PCR-Fälle völlig symptomfrei. Dies entspricht einem Prozentsatz von 81 Prozent.“

Nicht in Deutschland, aber z.B. in Abkommen zwischen Island und Ägypten, gilt der Nachweis der AK als Immunität und erlaubt die freie Reise- und Bewegungsfreiheit. Das wäre für das Thema der Volkswirtschaft und für unsere Grundrechte von allgemeinem Interesse.

Ich fordere daher die Poilitik oder jeden einzelnen, der einen positiven Test hatte und wieder genesen ist oder trotz eines positiven PCR-Testergebnisses niemals krank war, auf, dass er sich einem Bluttest mit einer Titerbestimmung und der Unterscheidung von neutralisierenden und natürlichen IgG-AK unterzieht, um hier wissenschaftlich eine nachvollziehbare politische Entscheidung zu ermöglichen.

Warum erscheint das wichtig?
Wenn Sie im Verlauf des Winters mehrfach in Kontakt zu einer positiven Person kommen (Corona-APP) oder in Ihrer Schulklasse, dem Hörsaal, dem Großraumbüro, der Arztpraxis, der Fabrik etc. kommen, werden Sie und ggf. Ihr Team, Testergebnis hin oder her, in Quarantäne beordert und damit Ihrer wirtschaftlichen Grundlage entzogen,
denn mögliche Ausgleichszahlungen werden sehr verzögert fließen, Ihre Verpflichtungen bestehen aber weiter und ein Wiederanlaufen eines Betriebes wird allein hinsichtlich der Terminplanung und Abstimmung Zeit erfordern, die die Wirtschaftlichkeit auch nach der Quarantäne ausbremsen wird.

Die Ergebnisse hätte ich dann gerne per Email inklusive eine kurzen Anamnese zu den Fragen
– wann war der Test positiv – Beleg bitte mailen
– welche Symptome oder welchen Krankheitsverlauf hatten Sie
– gab es Nachtests – bitte mailen
( – Betreff SARS-CO2-AK-Nachweis)
Ich werte die Ergebnisse dann statistisch aus und werde diese anonymisiert auch veröffentlichen.

 
Der Antigen-Schnelltest für Altenheime etc.  – stark beworben!

Die Grafik zeigt recht gut, dass dieser Antigen-Schnell-Test einer hohen Viruslast bedarf, um anzuschlagen oder andererseits kann er auch durch interferierende Bakterien oder chemische Substanzen zu falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen führen. Darüberhinaus gelten hier auch die gleichen Voraussetzungen der Vorbereitung, wie ich Sie auch in der Anleitung zum PCR-Test beschrieben habe; siehe oben.

Der Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit des Ergebnis und dem Erkennen von Patienten mit einer hohen Viruslast, die also eine echte Spreader-Gefahr bedeuten.

Der Preis ist so gestaltet, dass der für den Durchführenden ein durchlaufender Posten ist, für den er in Vorleistung treten muss. Bei der Abrechnung ist keine Gewinnmarge vorgesehen. Versagt ein Test, macht er bereits Verlust. Die Tätigkeit des Abstreichens und Auswertens bildet sich in den dahinter zu findenden Summen nicht mit den Kosten eines Mitarbeiters und einer Rämlichkeit und den Schutzausrüstungen ab.
Es wird hier also niemand aus wirtschaftlichen Gründen diesen Test bevorraten, es sein denn, dass nur darüber der eigentliche Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden darf.

 
Survival of the fittest – es gibt eine natürliche Evolution bei den Viren
und auch bei deren  Wirten – welche Bedeutung hat hier die natürliche Genschere?

Prof. Dr. Frank Kirchhoff der Universität Ulm und sein Team haben untersucht, was die natürliche Immunität kann. Dazu haben Sie sich die verschiedenen Abwehrmechanismen angeschaut und sind dabei auf die körpereigene Genschere gestoßen. Es nennt sich Zink-Finger-Anti-Virus-Protein und wie der Name schon sagt, ist es wohl von Zink abhängig. So eine Genschere sucht nach Schwachstellen des Virus, heftet sich daran an und zerstört das Virus. Solche Schwachstellen sind CpG-Dinukleotide, in Ribonukleinsäuren (RNAs), die für die Produktion viraler und zellulärer Eiweiße notwendig sind. Das aktuelle SARS-COV-2-Virus hat gegenüber 200 anderen getesteten Coronaviren äußerst wenige, dieser Schwachstellen und hat sich damit bereits gut an den Wirt Fledermaus und Mensch angepasst. Experimente mit Lungenzellen und dem Virus zeigten, dass der Mensch hier durchaus über ZAPs, also Zink-Finger-Proteine verfügt, die es schaffen, die Virusvermehrung zu hemmen. Fährt man das Immunsystem mit Inferferon hoch, fördert man die Aktivität dieser Abwehrproteine.DOI: 10.1128/mBio.01930-20 Interferon- y, ist das Leitzytokin der TH-1-Antwort und kann in Funktionstests der Immunantwort überprüft werden.

Hier stellt sich nun die Frage, ob die Menschen, die bei einem positivem SARS-COV-2-Ergbnis nicht erkranken, vielleicht solche sind, die über ein besonders gut entwickeltes Zinc Finger Antiviral Protein besitzen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesem Newsletter wieder interessante Informationen zusammengestellt. Bei Fragen, Unklarheiten, Anregungen oder Themenwünschen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Dirk Wiechert
Facharzt für Allgemeinmedizin

Dr. med. Dirk Wiechert
Facharzt für Allgemeinmedizin
Praxis Ritterhude

Lesumstoteler Str. 65 • 27721 Ritterhude • Tel. 04292 – 2921 • Anfahrt

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