Neben der oben beschriebenen PCR-Untersuchung der Zecke kann man auch eine Blutuntersuchung mit einem Ausgangsbefund erheben und diesen in 57 Tagen kontrollieren. Eine Bewegung der Antikörpertiter nach oben gilt dann als Infekt, der noch im Westernblot näher aufgeschlüsselt werden sollte. Eine Antibiotikatherapie wäre dann zu erwägen. Der Westernblot identifiziert die Borrelienart und hilft bei der Zuordnung der Beschwerden, wie man sie von bestimmten Borrelienarten kennt. Außerdem hilft es bei der Auswahl der Antibiotika. Borrelia garinii verlangt z. B. nach einem hirngängigen Mittel.
Tritt die Infektion im beruflichen Umfeld auf, sollte man auf diesen Untersuchungen bestehen, da sich daraus ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft ableiten lässt.
Wer eine Unfallversicherung hat, könnte bei einer Borreliose unter Umständen ebenfalls Ansprüche geltend machen. Hierzu sollte man mal ins Kleingedruckte schauen.
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