Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verweist darauf, dass Naphtylamin aus der Gummiindustrie und aus Tabakrauch, 4-Aminbiphenyl aus Kokereien und Tabakrauch, Benzidin als Azofarbstoffe und aus der Farbproduktion, a-Toluidin aus Teerölprodukten und deren Verabeitung oder 4-Chlor-o-Toluidin aus der
Aluminiumproduktion und bei Malern und Anstreichern als Quelle in Frage kommen. Nun findet sich viellecht nicht jeder in der dieser Auflistung wieder, aber der Arzt sollte vorsichtshalber eine
Anzeige bei der Unfallversicherung einreichen, die können dann genauer nachforschen. So gelten
Kontakte zu Beize als Maler oder Schreiner oder
aromatischen Aminen bei Kraftfahrern, Arbeitern in der KFZ-Branche oder der
chemischen Industrie oder in der
Leder-, Textil-und Papierverarbeitung,
Kosmetiker, Friseure, Metallarbeiten oder
Maschinisten, Maurer von Brennöfen, Verlegen von
Bahnschwellen.
Allein das Anstreichen der Gartenzäune, also an der frischen Luft, mit dem Holzschutzmittel Carbolineum an in der Summe 200 Arbeitstagen reicht als Ursachenanerkennung für eine Schädigung des Harnwegsurothels.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden i
n einer Wohnung wohnen, die mit ähnlichen Holzschutzmitteln behandelt wurde.
Eine
eigenständige Ursache ist die geringe Trinkmenge, die bei
Berufskraftfahrern gar nicht so selten ist und bei
Lokführern, die Ihre Führerstand nicht verlassen dürfen, an der Tagesordnung ist. Die regelmäßig starke Dehnung der Harnblase gilt hier als die Ursache; der stark konzentrierte Urin trägt dann seins dazu bei.